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Grenz­überschreitender Einkauf

Umriss Stadt Bad Säckingen mit Schweizer Flagge

Die Einkaufsstadt Bad Säckingen bietet Ihnen ein außergewöhnlich breit gefächertes Branchenangebot, dessen Aushängeschild die vielfältigen inhabergeführten Geschäfte und traditionsreichen Familienunternehmen sind. Von der Hotellerie und Gastronomie über Handwerk und Handel bis hin zu Dienstleistung und Service, in Bad Säckingen profitieren Sie von einer gewachsenen Einkaufslandschaft und einem abwechslungsreichen Waren- und Dienstleistungsangebot. Schöpfen Sie Ihre Vorteile als Einkaufsgast aus der Schweiz voll aus! Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

Das müssen Kunden aus der Schweiz beachten

Mit Ihrem Wohnort in der Schweiz leben Sie außerhalb der EU und können sich daher bei der Ausfuhr aller Waren aus Deutschland in die Schweiz die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Das sind für Waren und Dienstleistungen 19 % und für Bücher und Lebensmittel 7 % des Warenwertes. Und so geht’s:

  • Lassen Sie sich vom Händler in Bad Säckingen einen Ausfuhrschein für die gekauften Waren ausstellen, tragen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Ausweisnummer darauf ein und heften sie dem Ausfuhrschein die Rechnung an.

  • Legen Sie den ausgefüllten Ausfuhrschein bei Ihrer Ausreise in die Schweiz dem deutschen Zoll vor und erhalten Sie einen Stempel vom Zoll als Bestätigung dafür, dass Sie Waren tatsächlich in die Schweiz ausgeführt haben.

  • Beim nächsten Einkauf in Bad Säckingen legen Sie Ihren abgestempelten Schein wieder dem entsprechenden Händler vor. Er zahlt Ihnen bar die vermerkte MwSt. aus oder rechnet die Gutschrift auf Wunsch auf Ihren Einkauf an.

Währungsrechner für Einfuhrhöchstgrenzen in die Schweiz

Kaufen Sie in Bad Säckingen als Kunde mit Wohnort in der Schweiz ein, dann liegt die Höchstgrenze für zollfreie Einfuhren bei 300 CHF Nettowarenwert. Das heißt, Sie addieren die Nettosummen Ihrer Einkäufe, rechnen diese zum aktuellen Wechselkurs um, zählen nun noch die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % (Lebensmittel, Bücher, etc.) hinzu und schon erhalten Sie den Wert Ihrer Einfuhr in CHF. Übersteigt dieser Wert die 300 CHF-Grenze, dann müssen Sie Ihren Einkauf beim Schweizer Zoll anmelden und 8 % Einfuhrsteuer entrichten. Dennoch haben Sie insgesamt 11 % des Nettowarenwertes Ihrer Einkäufe aus Bad Säckingen gespart.

(Alle Angaben ohne Gewähr).

Einfuhrhöchstgrenzen in die Schweiz

Die Zollhöchstgrenzen bei Einfuhren in die Schweiz wurden am 1. Juli 2014 zuletzt geändert und gelten seither nur noch auf Tabakwaren, Alkohol und Lebensmittel. Erwachsene dürfen maximal diese Mengen zollfrei (unangemeldet) in die Schweiz einführen:

(Alle Angaben ohne Gewähr).

Bier & Wein:
5 Liter (jeder weitere Liter 2 CHF)

Fleisch (frisch & verarbeitet; außer Wildfleisch):
1 kg (jedes weitere Kilo 17 CHF) 

Butter / Rahm:
1 kg (jedes weitere Kilo 16 CHF) 

Spirituosen (ab 18 %):
1 Liter (jeder weitere Liter 15 CHF) 

Tabak:
250 Zigaretten oder 250 g Tabak (jede weitere 0.25 CHF, jedes weitere Gramm 0.10 CHF)